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betrifft: Beamte (Teil 2)

1. Es ist eine Leistung aller Kräfte einer Gesellschaft, aus sich heraus eine Schicht neutraler Funktionsträger zu bilden, ihnen öffentliche Aufgaben zu übertragen, sie ideell zu sachlicher, selbstloser und gemeinwohlbezogener Arbeit zu erziehen und sie ausreichend zu alimentieren. Historisch fand diese Schicht seit der Frühen Neuzeit ihren moralischen Bezugspunkt beim Monarchen oder dem monarchisch geleiteten Staat ("Staatsdiener"). Dieses Leitbild war zwar nie deckungsgleich mit der Realität, aber es war auch nicht nur Ideologie zur Verhüllung einer tatsächlich nicht eingehaltenen Neutralität. Vielmehr wirkte die durch sie vermittelte Beamtenethik, flankiert von Strafrecht, stabilisierend gegenüber mancherlei Versuchungen. Diejenigen Länder, denen es aus welchen Gründen auch immer nicht gelungen ist, einen regulär besoldeten öffentlichen Dienst mit einem entsprechenden Ethos auszubilden, leiden sichtlich unter Korruption. Der im Internet einzusehende Korruptionsindex belegt es.

2. Ein dringendes (deutsches) Problem ist die Überführung des Beamtentums in ein einheitliches öffentliches Dienstrecht mit einer ebenso einheitlichen, aber nach Funktionen und Leistung gestaffelten Besoldung und Versorgung. Dieses Dienstrecht sollte auch die Justiz einschließen, aber deren sachlich begründete Besonderheiten beachten. Insgesamt: Die Aufrechterhaltung separater Rechtsräume für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst ist nur noch historisch erklärbar und heute überholt. Die von der Beamtenlobby und ihren juristischen Gutachtern festgeschriebene Auslegung der Verfassungsgarantie des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz) erweist sich seit langem als Reformblockade. Ein weiteres, aber abstrakt kaum lösbares Problem besteht in der permanenten Spannung zwischen dem politisch wechselnden Willen des Parteienstaats und der tendenziell auf Neutralität und Kontinuität ausgerichteten Perspektive des Beamtentums. Will man aber die parlamentarische Demokratie ebenso erhalten wie ein Beamtentum, das eine gewisse relative Resistenz gegenüber parteipolitischen Einflüsterungen bewahrt, dann muss diese Spannung ausgehalten und öffentlich reflektiert werden.

3. Die Bedeutung des an nationale Loyalitäten gebundenen Beamtentums wird in dem Maß sinken, in dem der klassische Nationalstaat im Kontext der Globalisierung seine Konturen verliert. Es wird unweigerlich mit dem international agierenden Personal der supranationalen Institutionen, der europäischen Bürokratien oder der NGO's verschmelzen. Dort bildet sich schon jetzt eine neue internationale und multilinguale Funktionselite aus, die dem herkömmlichen deutschen, zu statischen und zu sehr auf Besitzstandswahrung orientierten Modell den Rang abläuft.

Michael Stolleis ist Jurist und Rechtshistoriker.

Die Fragen stellten Petra Gehring und Michael Matthiesen, Herausgeber der Ausgabe "betrifft: Beamte" der Zeitschrift für Ideengeschichte.

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe hier.

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